Schulpartnerschaft
"Schulpartnerschaft" beschreibt das Zusammenwirken von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten, Lehrerinnen und
Lehrern.
Internationale Untersuchungen haben gezeigt, dass "gute" Schulen durch gute Beziehungen zwischen den Schulpartnern charakterisiert sind.
Die österreichischen Schulgesetze verlangen ausdrücklich, dass die Schulpartner als Schulgemeinschaft zusammenwirken.
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Die Schülerinnen und Schüler sollen sich an der Gestaltung des Unterrichts und der Wahl der Unterrichtsmittel beteiligen.
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Recht und Pflicht der Erziehungsberechtigten ist es, die Unterrichts- und Erziehungsaufgabe der Schule zu unterstützen.
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Lehrerinnen und Lehrer haben mit den Erziehungsberechtigten eine möglichst enge Zusammenarbeit in allen Fragen der Erziehung und des
Unterrichts der Schülerinnen und Schüler zu pflegen.
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Zu den Aufgaben der Schulleiterinnen und Schulleiter gehört ebenfalls die Pflege der Verbindung zwischen Schule und Erziehungsberechtigten
- aber natürlich auch der Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern.